Die ECE-R 115-Norm bei der Nachrüstung von Autogassystemen

Bei der ECE-R 115-Norm handelt es sich um eine international geltende Richtlinie, die bereits seit November des Jahres 2003 auch in Deutschland gültig ist. Manchmal wird diese Norm auch als Nachrüstrichtlinie für LPG/CNG-Autogassysteme bzw. als LPG/CNG-Nachrüstrichtlinie bezeichnet. Bereits der Name lässt es vermuten: Die Norm regelt die Anforderungen an einen Umbau auf Autogas. Erfolgt die Umrüstung nach dieser Norm, so müssen die in der neuen Anlage verwendeten Einzelteile bereits nach der Grundlage der ECE-R 115-Norm zugelassen sein. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Fahrzeug in seinen Abgaswerten nach der Umrüstung nicht negativ beeinflusst wird. Eine aktuelle Fassung der Richtlinie steht hier zum Download bereit.

Benutzerhandbuch und Einbauhandbuch müssen der Anlage beiliegen

Einer nach der ECE-R-115 Norm genehmigten Autogasanlage muss ein Benutzerhandbuch beiliegen. Auch ein Einbauhandbuch muss für die mit dem Umbau beauftragte Werkstatt vorhanden sein. In diesem Handbuch ist unter anderem angegeben, welche Qualifikationen die mit dem Umbau beauftragten Mitarbeiter der Fachwerkstatt vorweisen müssen, damit sie den Einbau der Autogasanlage vornehmen dürfen. Für spätere Reparaturen und Wartungsarbeiten an der Gasanlage müssen die gleichen Qualifikationen des Fachpersonals vorliegen. Hier bietet Frontgas Germany als Generalimporteur für Autogasanlagen nach ECE-R 115-Norm Hilfe und Beratung an.

Die Sicherheit steht an erster Stelle

Wegen der immer weiter steigenden Kraftstoffkosten ist das Interesse am Thema „Nachrüstung von Autogasanlagen“ nach wie vor sehr groß. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die komplette Gasanlage nach dem Einbau überprüft wird. Handelt es sich um eine Anlage nach der ECE-R 115-Norm, so gestaltet sich die nach dem Einbau notwendige Prüfung wesentlich einfacher. Es ist nur eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) nötig, die bei jeder Prüfstelle für Kraftfahrzeuge durchgeführt werden kann. Liegt jedoch keine Genehmigung nach der ECE-R 115-Norm vor, so muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger eine Einzelbegutachtung des Einbaus vornehmen. Dabei wird unter anderem überprüft, ob die verwendete Gasanlage für das jeweilige Fahrzeug zugelassen ist und ob diese nach den Vorschriften eingebaut und eingestellt wurde.