Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen müssen nach G607 aller zwei Jahre einer TÜV-Prüfung unterzogen werden. Dazu gehören auch Wohnwagen und Wohnmobile. Der sachgerechte Einbau und die ordnungsgemäße Wartung von Gasanlagen sind besonders wichtig, da von Gasanlagen eine gewisse Gefahr ausgehen kann, wenn Undichtigkeiten im System vorhanden sind. Wenn irgendwo Gas austritt, besteht unter ungünstigen Umständen Vergiftungs- oder Explosionsgefahr. Das können Sie mit einer regelmäßigen Wartung durch Frontgas und den Gasprüfungen mit TÜV Eintragung nach G607 verhindern. Gleichzeitig haben Sie einen Nachweis, dass Sie alles Erforderliche für die Sicherheit Ihrer Gasanlage getan haben.

Generelles über den Umgang mit Gas und Gasanlagen

Lesen Sie vor der Inbetriebnahme unbedingt die Betriebs- und Bedienungsanleitung bevor Sie Ihre neue Gasanlage in Betrieb nehmen und halten Sie diese stets griffbereit. Am besten eignet sich dazu eine einlaminierte kompakt gehaltene Version ganz in der Nähe. Außerdem sollte die Installation, Wartung und Reparatur sowie die Überprüfung ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie beispielsweise Imbisswagen- und Verkaufswagen oder Gasinstallationen in den Fahrerkabinen von Lkw gelten darüber hinaus noch weitere Gesetze und Vorschriften. Dazu gehören, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Vorschriften zur Berufsgenossenschaft BGV D34 zur Verwendung von Flüssiggas. Generell dürfen Flüssiggasflaschen nicht über 40 °C erwärmt werden. Sie dürfen nur stehend betrieben werden und dabei gegen Umfallen gesichert werden. Bei jedem Wechsel oder Umbau sollten Sie die Anlage auf undichte Stellen überprüfen.

Ablauf der Gasprüfungen & TÜV Eintragung nach G607

Bei der Überprüfung nach G608 müssen Sie die Betriebs- und Bedienungsanleitung und das nach der Erstprüfung ausgehändigte Prüfbuch bereithalten. Beides sollten Sie ohnehin jederzeit griffbereit in Ihrem Campingfahrzeug mitführen. Die Prüfungen nach G607 sind aller zwei Jahre fällig und werden anschließend im Prüfbuch vermerkt. Sofern keine Mängel festgestellt werden erhalten Sie eine Prüfplakette für die Prüfung nach G607, die außen am Fahrzeug angebracht wird. Die Prüfplakette ist für den Aufenthalt auf vielen Campingplätzen Voraussetzung und erleichtert Ihnen auf jeden Fall einen reibungslosen Urlaub. Basis der Prüfung nach G607 sind das Arbeitsblatt G607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) sowie die EG-Richtlinien 2001/56EG sowie 2004/78EG. Ohne Prüfbuch und eine gültige Prüfung der Gasanlage, erfolgt in der Regel keine Erteilung der HU-Plakette bei einem Wohnmobil. Bei einem Wohnwagen wird jedoch meistens die Plakette erteilt, wenn keine Mängel bei der Hauptuntersuchung festgestellt werden, aber es erfolgt ein Eintrag in den Prüfbericht. Allerdings können Sie sich ein Neues ausstellen lassen, fass Ihr Prüfbuch doch einmal verloren gegangen ist. Denken Sie an Ihre Sicherheit und lassen Sie die Prüfung regelmäßig aller zwei Jahre bei Frontgas durchführen.