Bundesrat fordert Verlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas bis 2023

Steuerbegünstigung für Autogas: Der Bundesrat hat sich am Freitag den 31.03.2017 in das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung der Änderung der Energie Steuer eingeschaltet. In dem auch die weitere Besteuerung von Autogas ab 1.1.2019 beinhaltet ist. Die Bitte des Bundesrates: den Gesetzentwurf zu überarbeiten und in der bisherigen Höhe bis Ende 2023 weiter steuerlich zu begünstigen.

Der Beschluss vom Bundesrat erkennt ausdrücklich Autogas (LPG) als signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen. Gefordert wird, dass der Steuervorteil für alle Gaskraftstoffe zu verlängern wäre. Dieser Beschluss gibt gleichzeitig die Wertschätzung des gut ausgebauten Autogas Tankstellennetzes wider. Die Flächendeckenden LPG Tankstellen sind auch ausschlaggebend für die Akzeptanz beim Verbraucher.

Der Ball liegt jetzt beim Deutschen Bundestag.

Flüssiggas (LPG) wird als Kraftstoff bei Fahrzeugen (KFZ und Gabelstapler) für Heiz und Kühlzwecke in der Industrie, Landwirtschaft und auch im Freizeitbereich eingesetzt.

Bei einem Beschluss des Bundestages die Steuerbegünstigung für Autogas zu verlängern, werden wir Ihnen weitere Informationen hier in unserem Blog mitteilen. Bis dahin wünschen wir weiterhin eine Gute Fahrt mit Autogas.

Steuerbegünstigung für Autogas