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Im Kundengespräch, persönlich und am Telefon werden uns immer wieder bestimmte Fragen zu Thema LPG / Autogas gestellt. Da die meisten Interessenten keine Autogas Experten sind, haben wir von Frontgas uns vorgenommen unseren Blog zu nutzen um Ihnen diese Fragen verständlich zu beantworten.

Nun zu der vierten Frage:

Wie oft muss ich mit meinem Autogasfahrzeug zum TÜV

 

Antwort: Direkt nach dem Einbau der Gasanlage wird die GSP (Gassystem-Einbauprüfung) fällig. Diese wird von dem zertifizierten Umrüster Betrieben selber gemacht und auch dem TÜV vorgeführt.

Sie können die GSP aber auch an allen TÜV/Dekra Prüfstellen ausführen lassen. Diese überprüfen die Zulässigkeit der Anlage, machen eine Sichtprüfung der einzelnen Bauteile, eine Funktionsprüfung der Anlage und eine Dichtheitsprüfung.

Für alle Gasfahrzeuge gilt:

Die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage (GAP) und deren Umfang sind im § 41a StVZO als eigenständiger Bestandteil in die Hauptuntersuchung aufgenommen. GAP ( Gas Anlagen Prüfung) kann auch von einem zertifiziertem Umrüster Betrieb vorgenommen werden. Die Prüfintervalle entsprechen Zeitabständen der Hauptuntersuchung.

 

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